Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich mit Strafgefangenen-Entlohnung
Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich mit Strafgefangenen-Entlohnung
Ende April beschäftigte sich das Bundesverfassungsgericht an zwei Verhandlungstagen mit dem Thema „Strafgefangenen Entlohnung“.
Die Verbände der Freien Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg konnten ihre Position hierzu über den Dachverband DBH einbringen.
Ausführlichere Artikel finden Sie bspw. unter folgenden Links:
https://taz.de/Gehalt-fuer-Arbeit-im-Gefaengnis/!5847333/
https://www.sueddeutsche.de/politik/resozialisierung-strafvollzug-bundesverfassungsgericht-1.5574889
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/gefaengnis-mit-mehr-geld-zu-mehr-eigenverantwortung-17990857.html
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/gefangenenverguetung-bverfg-strafvollzug-mindestlohn-haftkosten-bruttoprinzip-freistellung/

Am 7. Mai 2025 fand in Kehl die Mitgliederversammlung des Badischen Landesverbands statt. Dabei wurde Generalstaatsanwalt Jürgen Gremmelmaier zum neuen Vorstandsvorsitzenden gewählt. Er übernimmt das Amt von Peter Häberle, der den Verband vier Jahre lang mit großem Engagement geführt hat. Mit dem neuen Vorstand sieht sich der Verband gut für die Zukunft aufgestellt. Die Arbeit des Landesverbands und seiner Mitgliedsvereine wird von rund 950 Mitgliedern getragen. Gemeinsam widmen sie sich sozialen Aufgaben der Rechtspflege, insbesondere der Wiedereingliederung Straffälliger in die Gesellschaft. Dazu zählen die Betreuung von Gefangenen, die Unterstützung von Entlassenen sowie Hilfsangebote für deren Angehörige. Zudem können hierfür spezialisierte Einrichtungen betrieben werden. Die Mitgliederversammlung sprach Herrn Häberle ihren Dank für seine engagierte Arbeit aus. Während seiner Amtszeit gelang es, die flächendeckende aufsuchende Sozialarbeit sowie die treuhänderische Geldverwaltung in Baden-Württemberg erfolgreich zu etablieren.









